I. AGB-Biohändler-Teilnahmebedingungen
1 Werbeplattform auf der Bio123 Informationsplattform
1.1 Vertragsinhalte
attempto räumt dem Biohändler die Möglichkeit ein, auf der Bio123 Informationsplattform (insbesondere unter www.bio123.de sowie den weiterführenden Smartphone- und Tablet-Applikationen) seinen angegebenen Bioladen als Einzelhandel werblich zu präsentieren. attempto weist ausdrücklich darauf hin, dass Onlineshop-Funktionalitäten weder geschuldet noch eingeräumt werden!
1.2 Unterschied zwischen registriertem Benutzer und Vertragsbeziehung
Zwischen attempto und dem Biohändler kommt für jeden Einzelhandel, den ein bei attempto als Biohändler registrierter Benutzer anmeldet, ein eigenständiger Teilnahmevertrag zu Stande. Es ist also möglich, dass ein registrierter Biohändler mehrere Bioläden unter derselben Benutzerregistrierung mit verschiedenen Vertragsinhalten teilnehmen lässt.
2 Abgeltungsreichweite bei entgeltlichen Verträgen
2.1 Der Biohändler schuldet attempto in keinem Fall Provisionsansprüche für etwa aufgrund der Werbung auf der Bio123 Informations- plattform erzielten Umsätze. Sofern der Biohändler eines der mit monatlichen Entgelten bepreisten Pakete auswählt, sind sämtliche Leistungen der attempto mit dieser Monatspauschale abgegolten.
2.2 attempto übernimmt keinerlei Zusicherungen oder eine sonstige Gewähr dafür, dass die Erfolgserwartung des Biohändlers durch die Teilnahme als werbender gewerblicher Biohändler auf der Bio123 Informationsplattform eintritt.
3 Teilnahme am Bankeinzugsverfahren
3.1 Voraussetzungen für die Teilnahme an den gegen Entgelt angebotenen Paketen Plus oder Premium ist die Teilnahme des Biohänd- lers am Einzugsverfahren und die Erteilung der entsprechenden SEPA-Einzugsermächtigung gem. Ziffer IV.
3.2 attempto ist berechtigt, die gemäß Paket-Vergleich für die entgeltlichen Pakete definierten Leistungen auszusetzen, solange offene Forderungen inklusive etwa angefallene Rücklastschriftgebühren gegen einen Biohändler bestehen.
4 Leistungsinhalte
4.1 Die Leistungen der attempto für die verschiedenen Pakete werden auf der Seite „Pakete & Preise“ beschrieben.
4.2 Darüber hinaus sind zum Vertrags- und Leistungsverständnis die
– AGB-Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie
– AGB-Einkaufszettel Teilnahmebedingungen
heranzuziehen. Diese sind Teil dieser Vertragsunterlagen insgesamt und unter Abschnitt III abgedruckt.
5 attempto als Host-Provider
5.1 attempto erbringt die in Ziffer 5 beschriebenen Leistungen und die entsprechenden, technischen Rechte-Einräumungen im Verhältnis zum Biohändler als so genannter Host-Provider.
5.2. Die textliche und inhaltliche Verantwortung für die Inanspruchnahme der eingeräumten Möglichkeiten liegt damit vollständig Biohändler. attempto weist ausdrücklich auf die weiteren Regelungen in Abschnitt II. hin.
6. Vertragslaufzeit
6.1 Die Mindestlaufzeit des Vertrages zwischen attempto und dem Biohändler beläuft sich auf zwölf Kalendermonate, beginnend mit dem Monat des Eingangs der vollständigen Vertragsunterlagen bei attempto. Danach verlängert sich der Teilnahmevertrag zu unveränderten Bedingungen um weitere zwölf Monate, wenn nicht entweder der Biohändler oder attempto mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des zwölften Kalendermonats den Vertrag kündigen.
6.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Seiten unbeschadet hiervon bei Vorliegen eines entsprechenden, wichtigen Grundes möglich.
7 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
7.1 attempto behält sich das Recht vor, die sämtlichen AGB, insbesondere auch die zwischen attempto und dem Biohändler bestehenden Teilnahmebedingungen in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Der Biohändler wird mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf diese hingewiesen.
7.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der allgemeinen Nutzung der123 Informationsplattform berechtigen den die Händler nur zur Beendigung des Teilnahmevertrages, wenn dadurch erhebliche Modifikationen der Verfügbarkeit und des Gesamtgepräges der Bio123 Informationsplattform eintreten; in diesem Fall hat der der Händler ein Sonderkündigungsrecht, dass er innerhalb von vier Wochen ab Veröffentlichung entsprechend geänderten AGB-Allgemeinen Nutzungsbedingungen schriftlich ausüben muss. Entsprechendes gilt für eine Änderungen der AGB-Einkaufszettel Teilnahmebedingungen.
7.3 Für den Fall der Änderung der Teilnahmebedingungen zwischen attempto und dem Biohändler betreffend den hier geregelten Vertrag besteht das Sonderkündigungsrecht des Biohändlers ebenfalls als Sonderkündigungsrecht und befristet. Für diesen Fall beträgt die Frist drei Wochen ab Veröffentlichung der Änderungen der Teilnahmebedingungen oder, je nachdem welcher Zeitpunkt früher liegt, nach Mitteilungen der Änderungen an den Händler.
II. Inhaltliche Eigenverantwortung des Biohändlers
1. Eigenverantwortung für eingestellte Inhalte
attempto weist den Biohändler ausdrücklich darauf hin, dass er im Rahmen der Ausübung der textlich und gestalterisch sowie inhaltlich eingeräumten Bearbeitungsmöglichkeiten selbst verantwortlich ist dafür, dass die von ihm vorgenommenen textlichen, bildtechnischen und sonstigen Veröffentlichungen den rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen sowie auch marken- und sonstigen kennzeichnungsrechtlichen und immaterialgüterrechtlichen Vorschriften genügen.
2 Eigenverantwortliche Prüfung der Endverbraucherkommentare
2.1 attempto weist ferner darauf hin, dass die im Zuge der Teilnahme des Biohändler für den einzelnen Bioladen eröffnete Kommentarfunktion für Endverbraucher ebenfalls vom Biohändlern zu überwachen ist. attempto übernimmt keinerlei redaktionelle oder textliche Überprüfungen und keine sonstige Vorabkontrolle vor. attempto wird für den Fall, dass ein Biohändler einen einzelnen Kommentar eines Verbrauchers für schmähkritisch hält, eine Prüfung vornehmen und den Beitrag gegebenenfalls löschen.
2.2 Ein Anspruch des Biohändlers auf ausschließlich positive Bewertungen besteht (selbstverständlich) nicht.