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Getreidedrink kein Grundnahrungsmittel?

02. März 2023
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Der Bio-Getränkehersteller Voelkel fordert, Pflanzendrinks als Grundnahrungsmittel einzustufen. Denn nur dann gilt für Haferdrink&Co der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

Milch ist ein Grundnahrungsmittel, das ist klar. Bestimmte Lebensmittel stuft der Staat als Grundnahrungsmittel ein und erhebt darauf einen günstigeren Mehrwertsteuersatz: 7 Prozent statt 19 Prozent. Das hat sozialpolitische Gründe. Grundnahrungsmittel sollen sich alle leisten können.

„Wir beobachten hier eine aus dem letzten Jahrhundert stammende Benachteiligung der pflanzenbasierten Ernährung“, sagt Voelkel-Geschäftsführer Stefan Voelkel. Er findet: „Wir haben jetzt 2023. Pflanzenbasierte Ernährung ist kein Randgruppenthema mehr.“ Voelkel fragt: „Wieso fallen bei Milch nur 7 Prozent an, bei einem Haferdrink jedoch 19? Das ist weder gerecht noch zeitgemäß.“

Eine Untersuchung des Marktforschungsunternehmens Ipsos von 2022 ergibt, dass bereits 40 Prozent der Deutschen entweder bereits bestimmte Milchprodukte durch Alternativen wie Haferdrinks ersetzen oder zumindest beabsichtigen, weniger Milchprodukte zu konsumieren.

Unterschiedliche Initiativen fordern derzeit, bei pflanzlichen Lebensmitteln ganz auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Grundsätzlich unterstützt Voelkel diese Forderung, befürchtet aber, dass ein Haferdrink, so wie Apfelsaft, als „verarbeitetes Lebensmittel“ eingestuft werden könnte. Damit wäre er von einer Neuregelung ausgeschlossen. „Haferdrinks sind aber mittlerweile für Millionen von Deutschen Grundnahrungsmittel,“ sagt Stefan Voelkel.

Übrigens: Nicht immer sind die staatlichen Einordnungen für Grundnahrungsmittel direkt nachvollziehbar. So zählen Gummibärchen, Gänseleber und Froschschenkel zur Grundversorgung, während Mineralwasser oder Apfelsaft mit 19 Prozent besteuert werden.