AGB-Einkaufszettel-Nutzung
Der Bio123-Einkaufszettel - Teilnahmeerläuterung für Endverbraucher
1. Kommunikationssystem
1.1 Die Bio123 Informationsplattform stellt über Internetbrowser und als Smartphone- sowie Tablet-Applikation den Besuchern und Endverbrauchern (im weiteren: Kunden) und Biohändlern den Einkaufszettel zur Verfügung. Es handelt sich um ein begleitendes Kommunikationssystem, nicht um eine Online-Shop-Lösung.
1.2 Der Einkaufszettel ermöglicht es dem Kunden, Produkte bei teilnehmenden Biohändlern vorzumerken und diese Einkaufszettel-Merkliste elektronisch an den Biohändler zu übermitteln. Sämtliche bei einem Biohändler auswählbaren Produkte stellen dessen selbst konfiguriertes Sortiment für die Online-Werbung bei Bio123 dar, es handelt sich also unter Umständen nicht um das gesamte Sortiment eines ausgewählten Biohändlers. Bio123 weist ausdrücklich darauf hin, dass keinerlei Garantie für die Warenverfügbarkeit abgegeben wird, auch wenn ein Produkt auf Bio123.de als Sortimentsbestandteil eines Biohändlers angezeigt wird.
2. Kein Vertragsabschluss über das Internet
2.1. Der Einkaufszettel ist eine Merkliste. Er bringt interessierte Kunden sowie Biohändler vor Ort in Kontakt.
2.2. Konsequenz dieser Service-Funktion ist, dass mit der Nutzung des Einkaufszettels noch kein Vertrag, auch kein Vorvertrag zwischen einem Kunden und dem Biohändler abgeschlossen wird. Vielmehr kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Biohändler erst durch tatsächlichen Erwerb der Ware vor Ort beim Bioladen beziehungsweise gegebenenfalls bei Bezahlung der Ware unter Inanspruchnahme eines Lieferservice des Biohändlers zustande.
2.3. Mit Nutzung des Einkaufszettels geht der Endverbraucher weder gegenüber Bio123, noch gegenüber dem Biohändler eine rechtliche Verpflichtung ein, die Ware bei dem Bioladen auch tatsächlich zum angekündigten Abholtermin oder überhaupt zu erwerben.
2.4. Entsprechend der Unverbindlichkeit des vom Endverbraucher übermittelten Einkaufszettels ist auch der Biohändler rechtlich nicht verpflichtet, den gesamten Einkaufszettel oder Teile davon verfügbar zu halten.
3. Fairer Handel
3.1 Damit der Einkaufszettel seinen wesentlichen Zweck, nämlich die Erleichterung und Planbarkeit von Einkäufen sowohl für den Kunden wie den Biohändlern als Gewerbetreibenden erreichen kann, braucht die Nutzung und Teilnahme sowohl auf Seiten der Kunden, wie auf Seiten der Biohändler die Bereitschaft zu einem fairen Miteinander.
3.2 Deswegen appelliert Bio123 an die Nutzer des Einkaufszettels, fair und verlässlich miteinander umzugehen.
3.2.1 An die Kunden daher der Appell
• bei Nicht-Wahrnehmen eines angekündigten Abholtermins (sowohl zu keinem anderen, wie einem früheren oder späteren Zeitpunkt) den Biohändler entsprechend zu informieren
• keine Produkte auf den Einkaufszettel zu setzen, die „doch eher nicht“ bei Betrachtung im Bioladen gekauft werden wollen
• die Service-Bereitschaft des Biohändlers, dem Kunden einen angenehmen, vorbereiteten und verlässlichen Einkauf zu ermöglichen durch eine tatsächliche Kaufentscheidung zu danken.
3.2.2 An die Bioläden daher der Appell
• darauf zu vertrauen, dass der Kunde die Ware auch tatsächlich abnimmt und sie entsprechend vorzuhalten und keinen Drittverkauf zu tätigen
• bei einer Änderung der Warenverfügbarkeit zeitnah mit dem Endverbraucher in Kontakt zu treten und dies offen zu kommunizieren
4. Persönliche Daten/Abmeldung
4.1 Ein als Endverbraucher auf der Informationsplattform registrierter Kunde muss an verschiedenen Stellen persönliche Daten offen legen. Diese Daten werden gespeichert. Ein Gastnutzer (Kunde ohne Registrierung) muss nur sehr rudimentäre Daten offenlegen.
4.2 Jeder in Ziffer 4.1. beschriebene Kunde hat das Recht, die Löschung personenbezogener Daten entsprechend den Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verlangen.
4.3 Meldet sich ein Endverbraucher auf der Bio123 Informationsplattform ab, so wird mit der Abmeldung des Endverbrauchers dessen Bestand an personenbezogenen Daten einen Monat nach Abmeldung gelöscht. Von der Löschung ausgeschlossen bleiben diejenigen Daten bzw. Datenbestandteile, die endpersonalisiert für statistische Zwecke verarbeitet werden können (z. B. Zählwerte, Postleitzahl-Angaben oder ähnliches).
5. Lieferservice-Option
Bio123 weist den Endverbraucher ausdrücklich darauf hin, dass auch die Lieferservice-Option ein freiwilliges Angebot eines Biohändlers ist. Es ist deswegen dem Bioladen und dem Endverbraucher unbenommen, für diesen Service im direkten Kontakt zueinander eine entsprechende Rechtsverbindlichkeit herzustellen, wenn dies für eine Seite wichtig ist.
6. Bewertungssystem / Kommentarfunktion
6.1 Ein auf der Bio123 Informationsplattform eröffnetes Kommentar- und Bewertungssystem wird von Bio123 nicht redaktionell überwacht; Bio123 hat diesbezüglich die Rolle eines sogenannten Host-Providers.
6.2 Es gelten diesbezüglich die AGB-Allgemeine Nutzungsbedingungen der Bio123 Informationsplattform.
7. Erlöserzielung der Bio123 Informationsplattform
7.1 Die Bio123 Informationsplattform erhält keinerlei Provision für mit dem Einkaufszettel zwischen Kunden und Biohändlern vermittelte Absatzgeschäfte.
7.2 Die Bio123 Informationsplattform gibt dem Biohändler die Möglichkeit, sich wie öffentlich zugänglich nachzulesen, werblich zu präsentieren. Hierfür werden monatliche, umsatzunabhängige Preise erhoben, je nach vom Biohändler gewählten Werbepaket.